Eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung verdeutlicht, dass rund jeder Vierte, dem letztes Jahr erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt wurde, noch keine 50 Jahre alt war.
12.9.2022 (verpd) Ende letzten Jahres erhielten laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung fast 166.000 Bürger erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt. Die Betroffenen waren bei Renteneinritt im Schnitt noch keine 54 Jahre alt. Die durchschnittliche Nettorentenhöhe vor Steuern lag bei unter 1.000 Euro.
Nach einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben letztes Jahr 165.803 Bürger erstmals eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente auf ihr Konto überwiesen bekommen.
Insgesamt lag das Durchschnittsalter dieser Neurentner bei 53,6 Jahren. Jeder Elfte (8,8 Prozent) war bei Renteneintritt noch keine 40 Jahre alt und jeder Vierte (24,0 Prozent) jünger als 50 Jahre.
Volle Erwerbsminderungsrente im Schnitt bei nur 972 Euro
Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag, also abzüglich der anfallenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber ohne Abzug einer eventuell zu zahlenden Einkommensteuer, belief sich auf monatlich knapp 917 Euro vor Steuern.
Im Detail erhielten 144.000 Betroffene eine volle Erwerbsminderungsrente mit im Schnitt je 972 Euro sowie 20.691 Personen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, deren Höhe bei durchschnittlich rund 541 Euro lag. Außerdem wurde noch 512 Neurentner eine Erwerbsminderungsrente für Bergleute in Höhe von im Schnitt 606 Euro ausbezahlt.
Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und aus physischen oder psychischen Gründen in nicht absehbarer Zeit außerstande ist, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene den bisher ausgeübten oder erlernten Beruf noch nachgehen kann, sondern nur, inwieweit er fähig ist, irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Nicht jeder Erwerbsgeminderte …
Um die Rentenanforderungen zu erfüllen, muss ein Betroffener zum Beispiel vor Eintritt der Erwerbsminderung bis auf wenige Ausnahmen die allgemeine fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vorweisen. Außerdem muss er in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge für eine im Rahmen der GRV versicherte Tätigkeit, zum Beispiel als Arbeitnehmer, entrichtet haben.
Kann man aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen, kann ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente bestehen. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, erhält unter Umständen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Weitere Details zu den Rentenvoraussetzungen und zur Ermittlung der Rentenhöhe erklärt die kostenlos herunterladbare Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ der DRV.
… hat einen Rentenanspruch
Wie die DRV-Statistiken belegen, wird für die meisten Erwerbsgeminderten die gesetzliche Rente nicht ausreichen, um den dadurch entstandenen Einkommensausfall umfassend auszugleichen.
Zudem haben viele Selbstständige, Hausfrauen und -männer sowie Kinder bis auf wenige Ausnahmen in der Regel keinen Anspruch auf eine solche Rente.
Um dieses finanzielle Risiko abzusichern, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse passende Lösungen an.